27.12.2018
Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen zum 01.01.2019 informiert.
Um die Pflege zuhause zu erleichtern, wird es für pflegende Angehörige leichter, medizinische Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen: Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken- und Pflegekasse die Betreuung organisieren.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.
Quelle: juris
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