02.05.2019
Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).
Alle Kinder haben vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung. Diese Grundansprüche gelten natürlich auch für Kinder mit einer Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind und damit zu dem Personenkreis gehören, der nach dem § 53/54 SGB XII zudem ein Recht auf eine Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII hat.
Die inklusive Tagesbetreuung ist herausforderungsvoll für alle Beteiligten. Eine wichtige Orientierungshilfe für die Praxis stellt der Landschaftsverband Westfalen-Lipppe mit seiner Handreichung "Medizinische und pflegerische Versorgung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zur Verfügung.
Broschüre "Medizinische und pflegerische Versorgung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege" (Landschaftsverband Westfalen Lippe, 2018) - Download (PDF 1,1 MB)
Weitere nützliche Informationen:
Empfehlungen für die Förderung von Kindern mit Behinderung in
Kindertageseinrichtungen (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) - Download (PDF 254 KB)
Informationslfyer für Eltern von Kindern mit Behinderung (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) - Download (PDF 171 KB)
Handreichung zur Aufnahme und Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen (Land Berlin, 2016) - Download (PDF 964 KB)
Häufig gestellte Fragen zum Verfahren der Förderung von Kindern mit
Behinderung in Kitas (Land Berlin, 2015) - Download (PDF 239 KB)
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