08.08.2020
Seit Einsetzen der COVID19-Eindämmungsmaßnahmen bestehen Unsicherheiten zur Rechtslage bezüglich der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung oder mit chronischen Erkrankungen.
Während die BVG recht schnell reagierte und Ihre Mitarbeitenden sowie weitere Dienstleister darüber informierte, dass die Infektionsschutzverordnung die Befreiung von der Maskenpflicht in bestimmten Fällen (Behinderung, gesundheitliche Beeinträchtigungen) ausdrücklich vorsieht, sah es im Handel, in den Supermärkten und anderen Geschäften oftmals anders aus. Nicht selten wurden Menschen, die aus den genannten Gründen keinen Mundschutz tragen können, der Zutritt verweigert, aus Furcht, ansonsten eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Darum hat der Handelsverband Berlin-Brandenburg gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung seine Mitglieder über bestehende Ausnahmeregelungen zur Maskenpflicht informiert und auf weitere zu beachtende barrierefreie Anforderungen z.B. bei Abstandsmarkierungen hingewiesen.
Menschen, die nicht unter die Ausnahmereglungen fallen, werden ausdrücklich gebeten, weiterhin diszipliniert zu bleiben und die "AHA-Regeln" zu beachten:
Abstand (mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen)
Hygiene (Hust- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen, 20 Sekunden)
Alltagsmaske.
Nur so schützen wir uns alle gegenseitig und ermöglichen allen, an der "neuen Normalität" teilzuhaben.
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