26.11.2020
Spätestens mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dessen Umsetzung ist das Erreichen größtmöglicher Teilhabe für Menschen mit Behinderungen das Ziel jeglicher Förder- und Therapiemaßnahmen.
Das mit dem BTHG reformierte SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) begreift Behinderung nicht mehr als Eigenschaft und Defizit einer Person, sondern betrachtet eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen des betroffenen Menschen. Dies erfordert eine völlig andere Herangehensweise der Fachkräfte an die Bedarfsermittlung und die Formulierung der Ziele, die mit Förderung, Therapie und/oder Hilfsmitteln erreicht werden sollen.
Gemäß BTHG ist die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Bezugspunkt der Bedarfsermittlung im Eingliederungshilferecht und Grundlage des neu definierten Behinderungsbegriffs. Die Anwendung der ICF ist herausforderungsvoll und nicht trivial.
Mit seinem Werk liefert der Autor ein Verständnis für den (neuen) Teilhabebegriff und bietet eine Übersicht zur ICF mit anschaulichen Beispielen für den Bereich der Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten – hilfreich für Fachkräfte, Beratungsstellen und Eltern.
Ritterstr. 4
12207 Berlin
+49 30 76766452
ed.krewztenegelfprednik@ofni