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31.07.2016

Assistenz beim Essen im Kindergarten ist eine Leistung der Eingliederungshilfe Anspruch eines Kindes auf Assistenz beim Essen im Kindergarten

Ein Kind mit Behinderung hat gegen den Träger der Sozialhilfe einen Anspruch auf persönliche Assistenz beim Essen im Kindergarten, wenn ihm dies die Teilnahme an gemeinschaftlichen Mahlzeiten ermöglicht.

Das Sozialgericht Fulda beschloss in einem Eilverfahren, dass der Besuch des Kindergartens ein wesentlicher Beitrag zur frühkindlichen Entwicklung sei und daher die Teilnahme an gemeinsamen Mahlzeiten zur Integration in die Gemeinschaft der Kinder gehöre.

Im konkreten Fall wäre die Teilhabe eines Jungen mit einer Fehlbildung der Luft- und Speiseröhre ohne besondere Assistenz nicht möglich gewesen.

Sozialgericht Fulda, Beschluss vom 28.01.2016, Az. S 7 SO 55/15 ER

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