10.09.2021
Wird durch eine falsche Beratung der Antrag auf Pflegegeld verspätet gestellt, kann das Pflegegeld rückwirkend ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit beansprucht werden.
Normalerweise ist das frühestmögliche Datum für eine Leistungsgewährung das Datum des Antragseingangs bei der Pflegekasse. Wird der/die Pflegebedürftige allerdings falsch durch die entlassende Klinik beraten und stellt deshalb den Antrag auf Pflegeleistungen verspätet, muss sich die Pflegekasse die Falschberatung zurechnen lassen und die Leistungen der Pflegeversicherung auch rückwirkend zahlen. So entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 17.06.2021 B 3 P 5/19 R.
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